Wir machen Ihre Internetseite DSGVO fit

Am 25. Mai 2018 wird die Europäische DatenschutzGrundVerordnung (DSGVO) wirksam. Zu den DSGVO-Pflichten zählen unter anderen innerbetriebliche Dokumentationen über die Datenspeicherung, an denen viele Unternehmen seit Monaten akribisch arbeiten. Diese lassen sich von den Behörden allerdings gar nicht so leicht überprüfen, da die Behörde dafür ja zu Ihnen ins Unternehmen kommen müsste.

 

 

Anders sieht es jedoch bei Internetseites aus. Mit einfachen Crawling-Programmen könnnen Internetseiten automatisch kontrolliert werden. Und das nicht nur von den Behörden, sondern auch von den „Betroffenen“. Es ist zu erwarten, dass Rechtsanwälte – im Auftrag eines „Betroffenen“ – diese Möglichkeiten nutzen werden, um sich ein lukratives Zubrot zu verdienen. Und daher gezielt automatisiert nach Internetseiten suchen, die DSGVO-Mängel aufzeigen, um diese dann abzumahnen.

Nehmen Sie rechtzeitig die vorgeschriebenen Anpassungen auf Ihrer Internetseite vor.

Wir unterstützen Sie dabei.

Diese 3 Punkte müssen bis 25.5. umgesetzt sein:

Soviel Zeit bleibt Ihnen noch.

Tag(e)

:

Stunde(n)

:

Minute(n)

:

Sekunde(n)

1. Datenschutz-Erklärung auf jeder (Unter-)Seite

Auf Ihrer Internetseite muss zwingend eine Datenschutz-Erklärung zu finden sein. Diese muss auf jeder Seite bzw. Unterseite sichtbar sein. Wir empfehlen Ihnen daher Menüpunkt „Datenschutz“ in den Footer (der untere Bereich der Internetseite, der immer gleich bleibt) einbauen. Dieser Menüpunkt wird dann mit der Datenschutz-Erklärung befüllt. 

Was wir für Sie tun:

  • Einbau eines Datenschutz-Menüpunktes auf Ihrer Internetseite
  • Befüllen dieses Menüpunktes mit Ihrer Datenschutz-Erklärung
  • Einfügen des Datenschutzhinweis auf Ihrem Antwortformular

 

2. Einrichtung der Cookie Hinweispflicht 

Die Cookie Hinweis Pflicht gilt schon seit 1.1.2016. Wie funktioniert die Cookie Hinweis Pflicht? Wenn ein User auf Ihre Internetseite kommt, öffnet sich ein Pop-Up , das auf die verwendeten Cookies (z.B. Google Analytics) hinweist. 

Was wir für Sie tun:

Wir implementieren dieses Cookie Pop-Up auf Ihrer Internetseite

3. Umstellung HTTP auf HTTPS

Um eine sichere Übertragung der Daten auf Ihrer Internetseite zu gewährleisten, muss Ihre Internetseite von http:// auf das Sicherheitszertikat https:// umgestellt werden. Laut § 13 Abs. 7 TMG ist diese Maßnahme verpflichtend. Abgesehen von dieser Pflicht, wirkt sich das Sicherheitszertifkat https auch auf Ihr Google Ranking aus.

Google reiht alle Internetseites ohne https per 1. Juli 2018 automatisch nach hinten!. 

 

Was wir für Sie tun:

Wir ändern Ihr Internetseiteprotokoll auf das Sicherheitszertifkat https://

 

4. Kostenpflichtige Beauftragung:

Über unser Formular können Sie uns kostenpflichtig beauftragen Ihre Seite mit einer https:// Verschlüsselung, mit einer Cookie Warnung und einer neuen Seite für die Datenschutzhinweise zu versehen.

Für die Umstellung Ihrer Internetseite berechnen wir Ihnen einmalig:

Preis für Typo 3 Seiten: 179,00 Euro –  Sollten Sie Ihre Homepage einem Update mit einer WordPress Seite unterziehen so schreiben wir Ihnen diesen Betrag auf der Rechnung zu Ihrer neuen Homepage gut.

Günstige Homepages erhalten Sie bei uns ab 289,00 Euro.

Preis für WordPress Seiten: 99,00 Euro 

4 + 5 =