Datenschutzerklärung für Websites nach der DSGVO für Hoteliers, Gastronomen und Einzelhändler
Datenschutzerklärung für Websites nach der DSGVO für Hoteliers, Gastronomen und Einzelhändler
Am 25. Mai 2018 ist die DSGVO, die Datenschutzgrundverordnung, in Kraft getreten. Diese soll die Rechte von Personen hinsichtlich ihrer personenbezogenen Daten stärken. Das ist auch für Sie als Gastronom, Einzelhändler oder Hotelier sehr wichtig. Wir erklären Ihnen, was Sie jetzt unbedingt beachten müssen.
1. Wer ist betroffen?
Wenn Sie auf Ihrer Website ein Formular oder einen Prozess haben, in dessen Zuge personenbezogene Daten übermittelt werden, dann müssen Sie diesen Prozess verschlüsseln.
Konkret gilt also: Haben Sie ein Kontaktformular oder die Möglichkeit einer Newsletteranmeldung auf Ihrer eigenen Website, wodurch personenbezogene Daten vom Nutzer angefordert werden, müssen diese verschlüsselt werden.
2. Beispiel Bayern-Online Website
Auf der Bayern-Online Website sehen Sie links neben der URL ein kleines Schloss. Dieses steht dafür, dass die Website eine HTTPS-Verschlüsselung besitzt, das heißt, der Besucher dieser Seite kann sich sicher sein, dass die übertragenen Daten lediglich vom Kommunikationspartner entschlüsselt werden können und nicht bereits auf dem Weg dorthin. Die Website gibt außerdem den Hinweis darauf, dass sie Cookies verwendet und gibt dazu einen Link zur Datenschutzerklärung.
3. Beschäftigen eines Anwalts
Für die Erstellung einer Datenschutzerklärung, sollten Sie am besten einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, da sie sehr genau und umfangreich sein muss. Unser Tipp: Entscheiden Sie sich für einen Anwalt, der auf Online-Recht spezialisiert ist, da dieser auch technischen Hintergrundwissen besitzt.
4. Datenschutzerklärungsgeneratoren
Im Internet finden Sie sogenannte Datenschutzerklärungsgeneratoren, die Sie bei der Erstellung einer Datenschutzerklärung unterstützen können. Diese stammen meist von Anwälten. Allerdings müssen Sie als Unternehmer aufpassen: denn für kommerzielle Anbieter ist dieser Service in der Regel kostenpflichtig. Sie können außerdem nicht einfach eine Datenschutzerklärung kopieren, denn das ist eine Verletzung des Urheberrechts. Dennoch empfehlen wir Ihnen, sich einen solchen Generator einmal anzuschauen, denn dadurch werden wichtige Punkte einer Datenschutzerklärung deutlich. Weiterhin werden Dinge aufgeworfen, die Sie vielleicht ansonsten überhaupt nicht als relevant im Bezug auf die DSGVO eingestuft hätten. Aus diesem Grund ist es auf jeden Fall interessant, sich schon einmal damit zu befassen. Auf dieser Grundlage können Sie dann Ihrem Anwalt gezielte Fragen stellen und sichergehen, dass Sie alle wichtigen Aspekte verstanden haben.
5. Musterdatenschutzerklärung
Eine Musterdatenschutzerklärung finden Sie auf der Website des ITM – dem Institut für Informations-, Telekommunikations-, und Medienrecht in Münster. Diese können Sie sich einfach herunterladen und dann ebenfalls mit Ihrem Anwalt für Sie wichtige Punkte besprechen.
6. Newsletter
Wenn Sie einen Newsletter auf Ihrer Website anbieten, müssen Sie auch hier einiges beachten. Wir empfehlen Ihnen ein Double Opt-In – ein Besucher auf Ihrer Website muss also aktiv einwilligen, dass er Ihren Newsletter bekommen möchte. Denn rechtlich ist es problematisch, wenn Sie Ihren Kunden ohne deren Zustimmung einen Newsletter schicken. Außerdem sollten Sie beim Newsletter eine Checkbox hinzufügen, in der mithilfe eines Links auf Ihre Datenschutzerklärung aufgeführt ist, wofür die Daten der Besucher verwendet werden. Dasselbe gilt übrigens auch, wenn Sie den Newsletter tracken – es ist eine gute Möglichkeit, die Bedürfnisse Ihrer Kunden zu erfahren, aber Sie müssen unbedingt angeben, wofür Sie deren Daten verwenden.
7. Zusammenfassung
Wenn Sie auf Ihrer Website ein Formular oder einen Prozess haben, worüber personenbezogene Daten verschickt werden, müssen Sie diesen aufgrund der DSGVO verschlüsseln. Für die Erstellung einer Datenschutzerklärung empfehlen wir Ihnen, auf jeden Fall einen Anwalt zu kontaktieren, am besten einen Spezialisten im Onlinerecht. Datenschutzerklärungsgeneratoren können Sie auf ein Gespräch mit Ihrem Anwalt außerdem gut vorbereiten. Weiterhin finden Sie eine Musterdatenschutzerklärung auf der Website des ITM. Wenn Sie einen Newsletter auf Ihrer Website haben, empfehlen wir Ihnen zudem die Variante des Double Opt-In, damit keine rechtlichen Probleme auf Sie zukommen.
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