Datenschutzerklärung für Websites nach der DSGVO für Hoteliers, Gastronomen und Einzelhändler
Datenschutzerklärung für Websites nach der DSGVO für Hoteliers, Gastronomen und Einzelhändler
Am 25. Mai 2018 ist die DSGVO, die Datenschutzgrundverordnung, in Kraft getreten. Diese soll die Rechte von Personen hinsichtlich ihrer personenbezogenen Daten stärken. Das ist auch für Sie als Gastronom, Einzelhändler oder Hotelier sehr wichtig. Wir erklären Ihnen, was Sie jetzt unbedingt beachten müssen.
1. Wer ist betroffen?
Wenn Sie auf Ihrer Website ein Formular oder einen Prozess haben, in dessen Zuge personenbezogene Daten übermittelt werden, dann müssen Sie diesen Prozess verschlüsseln.
Konkret gilt also: Haben Sie ein Kontaktformular oder die Möglichkeit einer Newsletteranmeldung auf Ihrer eigenen Website, wodurch personenbezogene Daten vom Nutzer angefordert werden, müssen diese verschlüsselt werden.
2. Beispiel Bayern-Online Website
Auf der Bayern-Online Website sehen Sie links neben der URL ein kleines Schloss. Dieses steht dafür, dass die Website eine HTTPS-Verschlüsselung besitzt, das heißt, der Besucher dieser Seite kann sich sicher sein, dass die übertragenen Daten lediglich vom Kommunikationspartner entschlüsselt werden können und nicht bereits auf dem Weg dorthin. Die Website gibt außerdem den Hinweis darauf, dass sie Cookies verwendet und gibt dazu einen Link zur Datenschutzerklärung.
3. Beschäftigen eines Anwalts
Für die Erstellung einer Datenschutzerklärung, sollten Sie am besten einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, da sie sehr genau und umfangreich sein muss. Unser Tipp: Entscheiden Sie sich für einen Anwalt, der auf Online-Recht spezialisiert ist, da dieser auch technischen Hintergrundwissen besitzt.
4. Datenschutzerklärungsgeneratoren
Im Internet finden Sie sogenannte Datenschutzerklärungsgeneratoren, die Sie bei der Erstellung einer Datenschutzerklärung unterstützen können. Diese stammen meist von Anwälten. Allerdings müssen Sie als Unternehmer aufpassen: denn für kommerzielle Anbieter ist dieser Service in der Regel kostenpflichtig. Sie können außerdem nicht einfach eine Datenschutzerklärung kopieren, denn das ist eine Verletzung des Urheberrechts. Dennoch empfehlen wir Ihnen, sich einen solchen Generator einmal anzuschauen, denn dadurch werden wichtige Punkte einer Datenschutzerklärung deutlich. Weiterhin werden Dinge aufgeworfen, die Sie vielleicht ansonsten überhaupt nicht als relevant im Bezug auf die DSGVO eingestuft hätten. Aus diesem Grund ist es auf jeden Fall interessant, sich schon einmal damit zu befassen. Auf dieser Grundlage können Sie dann Ihrem Anwalt gezielte Fragen stellen und sichergehen, dass Sie alle wichtigen Aspekte verstanden haben.
5. Musterdatenschutzerklärung
Eine Musterdatenschutzerklärung finden Sie auf der Website des ITM – dem Institut für Informations-, Telekommunikations-, und Medienrecht in Münster. Diese können Sie sich einfach herunterladen und dann ebenfalls mit Ihrem Anwalt für Sie wichtige Punkte besprechen.
6. Newsletter
Wenn Sie einen Newsletter auf Ihrer Website anbieten, müssen Sie auch hier einiges beachten. Wir empfehlen Ihnen ein Double Opt-In – ein Besucher auf Ihrer Website muss also aktiv einwilligen, dass er Ihren Newsletter bekommen möchte. Denn rechtlich ist es problematisch, wenn Sie Ihren Kunden ohne deren Zustimmung einen Newsletter schicken. Außerdem sollten Sie beim Newsletter eine Checkbox hinzufügen, in der mithilfe eines Links auf Ihre Datenschutzerklärung aufgeführt ist, wofür die Daten der Besucher verwendet werden. Dasselbe gilt übrigens auch, wenn Sie den Newsletter tracken – es ist eine gute Möglichkeit, die Bedürfnisse Ihrer Kunden zu erfahren, aber Sie müssen unbedingt angeben, wofür Sie deren Daten verwenden.
7. Zusammenfassung
Wenn Sie auf Ihrer Website ein Formular oder einen Prozess haben, worüber personenbezogene Daten verschickt werden, müssen Sie diesen aufgrund der DSGVO verschlüsseln. Für die Erstellung einer Datenschutzerklärung empfehlen wir Ihnen, auf jeden Fall einen Anwalt zu kontaktieren, am besten einen Spezialisten im Onlinerecht. Datenschutzerklärungsgeneratoren können Sie auf ein Gespräch mit Ihrem Anwalt außerdem gut vorbereiten. Weiterhin finden Sie eine Musterdatenschutzerklärung auf der Website des ITM. Wenn Sie einen Newsletter auf Ihrer Website haben, empfehlen wir Ihnen zudem die Variante des Double Opt-In, damit keine rechtlichen Probleme auf Sie zukommen.
Aktuelle Beiträge
Fotos für Homepage sinnvoll auswählen, als Hotel, Gastronomen und Einzelhändler in Bayern
Fotos für Homepage sinnvoll auswählen, als Hotel, Gastronomen und Einzelhändler in Bayern Gute Fotos auszuwählen ist einer der wichtigsten Schritte beim Erstellen einer Homepage. Bilder sagen ja schließlich mehr als tausend Worte. 1. Optimieren Obwohl heutzutage auch...
Googles Hotel Booking Seite
Googles Hotel Booking Seite In nur wenigen Monaten ist Google zu einer Bedrohung für Buchungs Webseiten, so wie Airbnb, geworden. Ohne große Ankündigungen hat Google eine vollwertige Ziel-Website für Hotels vorgestellt. Vorgestellt wurde alles von Richard...
Content Marketing PR für Restaurants, Hotel und Unternehmen in Bayern
Content Marketing PR für Restaurants, Hotel und Unternehmen in Bayern Wie erhöhen Sie die Chancen für Ihr Unternehmen, in der Öffentlichkeit positiv wahrgenommen zu werden? Galten bis in die 2000er Jahre die Printmedien als das Non-Plus-Ultra bei Verbreitung...
Beispiel einer Homepage eines Einzelhändlers in Bayern
Beispiel einer Homepage eines Einzelhändlers in Bayern Sie sind Einzelhändler in Bayern und wollen mit einer Homepage für Ihr Unternehmen neue Kunden anwerben? Wie muss eine Website gestaltet sein, damit sie bei potenziellen Kunden gut ankommt? An einem Beispiel gehen...
TripAdvisor für Restaurants, Hotels und Unternehmen
TripAdvisor für Restaurants, Hotels und Unternehmen TripAdvisor hat im Herbst 2018 ein Relaunch gestartet. Mit einem neuem Design und einfacher Bedienung stellt es sich nun neu vor. Sehr übersichtlich und mit einem social Feature, das wie ein Facebook für Gastronomie...
Bewertungen Hoteliers, Gastronomen und Einzelhändler in Bayern
Bewertungen Hoteliers, Gastronomen und Einzelhändler in Bayern Bewertungen, oder auch Chancen und Risiken, sind nicht bei allen beliebt, sind aber trotzdem wichtig. Chancen überwiegen dabei eindeutig die Risiken. Eine gute Bewertung macht glücklich, durch eine...
Homepage Beispiele optimal für Hoteliers und Gastronomen in Bayern
Homepage Beispiele optimal für Hoteliers und Gastronomen in Bayern Wir zeigen Ihnen ein Beispiel für eine Homepage eines bekannten Gastronomiebetriebes in Oberfranken. Wir haben auch bei der Erstellung der Fotos für die Homepage mitgewirkt. Foodfotos Bei einem...
Neue Homepage nötig? Für Hoteliers, Gastronomen und Einzelhandel in Bayern
Neue Homepage nötig? Für Hoteliers, Gastronomen und Einzelhandel in Bayern Sie als Hotelier, Gastronom oder Einzelhändler in Bayern stehen vor der Entscheidung sich eine neue Homepage anzuschaffen? An was müssen Sie denken? Redaktionssystem, Fotos, Texte, Social...
Homepage Beispiele für Hoteliers, Ferienwohnungen, Gastronomen und Einzelhändler in Bayern
Homepage Beispiele für Hoteliers, Ferienwohnungen, Gastronomen und Einzelhändler in Bayern Für ein Unternehmen ist es immer wichtig, neue Kunden anzuwerben. Dies geht besonders gut mit einer Homepage. Aber wie muss eine Website gestaltet sein, damit Sie bei...
Nutzung der Angebote unter Bayern-Online.de für Hotels, Gastronomie und Einzelhandel in Bayern
Nutzung der Angebote unter Bayern-Online.de für Hotels, Gastronomie und Einzelhandel in Bayern Bayern-Online bietet seinen Kunden die Möglichkeit, Angebote einzustellen. Das bedeutet aber nicht, dass etwas viel billiger als gewöhnlich sein muss. Stattdessen können Sie...